AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lawinencamp ist eine Veranstaltung von Alpine Welten Die Bergführer GmbH & Co.KG:

1. Allgemeines:
An den Veranstaltungen von Alpine Welten kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den Anforderungen bzw. dem Begleittext. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung wird von uns grundsätzlich empfohlen.

2. Anmeldung und Zahlungen: Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer. Bitte melden Sie sich mit dem Buchungsformular oder per E-Mail an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung per e-mail oder per Post durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung und alle weiteren Informationen. Pro Person ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, maximal € 500,00 (außer Flugreisen und Reisen mit Hotelunterkunft) zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. Die Bankverbindung wird Ihnen von uns mit der Rechnung genannt. Bei Flugreisen und/oder Hotelübernachtungen nennen wir Ihnen in der Buchungsbestätigung den genauen Anzahlungsbetrag.
Leisten Sie die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fristen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Platz entsprechend weiter zu vermitteln. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9. zu belasten.

3. Reisebestätigung: Mit der Reisebestätigung durch uns gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Zusatzkosten, Versicherungsunterlagen, ggf. Reisesicherungsschein, geplantes Programm und Treffpunkt.

4. Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben, sowie aus den Reisebestätigungen ersichtlich, bitte beachten Sie hierbei die Abkürzungen. Die Veranstaltungen leiten ausschließlich staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder Bergführer-Anwärter. Die Preise für unsere Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Sollten Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Notwendige Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen am gebuchten Reiseprogramm vor Reisebeginn, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind zulässig sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Sollten sich Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte im Reisevertrag enthaltene Leistungen nach Vertragsabschluß erhöhen so sind wir berechtigt, den Reisepreis entsprechend anzupassen. Dies betrifft auch den Fall, dass sich die Wechselkurse für das entsprechende Reiseland ändern. In jedem Fall informieren wir Sie über eine solche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund.
Betragen die Preiserhöhungen mehr als 5 % des Reisepreises können Sie vom Reisevertrag unentgeltlich zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung verlangen. Preisänderungen bis zu 4 Monate vor Reisebeginn sind nicht zulässig. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse können sich Änderungen des Reiseverlaufs ergeben. In einem solchen Fall auftretende Zusatzkosten für Transport, Stornierung von Unterkünften, fallen anteilig zu Lasten der Reiseteilnehmer. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund der genannten Umstände zu ändern.


6. Abkürzungen:
MBZ = Mehrbettzimmer
DZ = Doppelzimmer
HP = Halbpension
ÜN = Übernachtung

7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nehmen Sie nach Reiseantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind nicht war, so entfällt ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns aber um Erstattung etwaiger ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

8. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Darüber hinaus gehende Aufwendungen z.B. für bereits gebuchte Hotels, Visa, Mietwagen, Impfungen können nicht übernommen werden. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

9. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte aufgrund der Rechtsverbindlichkeit allerdings schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. im Alpenraum:
bis 30 Tage vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 60.- €. Bei späterem Rücktritt müssen wir die aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%
14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 80%
Danach und bei Nichtantritt 90 %.
Reisen außerhalb des Alpenraums:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 %
44. - 29. Tag vor Reiseantritt 25 %
28. - 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
14. - 07. Tag vor Reiseantritt 75 %
06. - 01. Tag vor Reiseantritt 90 %
Danach und bei Nichtantritt 100 %
Kann der Platz weitervermittelt werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 60,- an. Bei Reisen mit Gruppenzusatzkosten können Sonderkonditionen vereinbart werden. Bei Flugreisen müssen Stornierungsgebührensätze der entsprechenden Fluggesellschaft zuzüglich der Bearbeitungsgebühr angewandt werden. Diese Aufwendungen können bis zu 100 % der Fluggebühren betragen.

10. Reiserücktrittskostenversicherung:
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- und Reiseunfallversicherung, entsprechende Informationen der ERV Europäische Reiseversicherungs AG Rosenheimer Strasse 116 81669 München erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

11. Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 60,00. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Pkt. 9 Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

12. Kündigung wegen höherer Gewalt: Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651 j (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

13. Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Anforderungen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen (außer Flugreisen). Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 60,00.

14. Haftung: Die Veranstalter haften im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind. Für Schäden die auf ein Verschulden des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers zurück zu führen sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftunternehmens verpfl ichtet den Reiseveranstalter, den Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird (werden). Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ ist
hier abrufbar.

16. Datenschutz:
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden von Alpine Welten ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Reise und zur Erfüllung vertraglicher Reiseleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Im Rahmen der Reiseabwicklung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Vertragspartner wie z.B. Hotels, Hütten oder im Rahmen von Flugbuchungen weitergegeben werden müssen. In jedem Fall sind wir bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Tour und zur Bildung von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einer Reise wird jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, e-mail Adresse und Telefonnummer mitgeteilt. Aber nur dann, wenn der Termin gesichert ist und die Tour stattfindet. Sofern Sie eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Reiseteilnehmer nicht wünschen, so teilen Sie uns dies bitte im Buchungsverlauf mit.

17. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag, usw). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muß der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.

18. Veranstalter: Veranstalter ist Alpine Welten Die Bergführer GmbH & Co.KG unter Leitung von Hans Honold und Hansi Stöckl, Staatlich geprüfte Berg - und Skiführer. Rauher Berg 8, 89180 Berghülen Tel + 49 (0) 7344 929144 Fax: +49 (0) 7344 929145 e-mail: info@alpinewelten.com in Zusammenarbeit mit allen IATA Fluggesellschaften und unter Mitwirkung von nahmhaften Reisebüros. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Reiseerfolg geben.


19. Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Sollte bei Klagen des Teilnehmers gegen uns in anderen Ländern für unsere Haftung dem Grunde nach Deutsches Recht nicht angewendet werden, so findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung.

20. Gerichtsstand: Sofern sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen keine anderen Bestimmungen ergeben, kann eine Klage nur am Geschäftssitz der Bergschule erfolgen.
Gerichtsstand ist Ulm Donau.

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